Rechtsanw�lte und

Fachanwalt f�r Arbeitsrecht

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Fachanwalt

Was ist ein Fachanwalt?

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem festgelegten Rechtsgebiet führen darf.

Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.

Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre ununterbrochen als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen.

Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse werden in der Regel mindestens die Teilnahme an einem Fachanwaltskurs und das Bestehen von mehreren Klausuren gefordert. Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig.

Nach Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung muss sich der Fachanwalt jährlich auf seinem Fachgebiet fortbilden und entsprechende Nachweise erbringen oder wissenschaftlich publizieren.

Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen nach § 10 FAO in den Bereichen:

1. Individualarbeitsrecht
- Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
- Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
- Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,

2. Kollektives Arbeitsrecht
- Tarifvertragsrecht,
- Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
- Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts, sowie

3. Verfahrensrecht.